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Der Hygieneplan ist Arbeitsanweisung
Hygienepläne sind innerbetrieblich festgelegte Verfahrensweisen, die regeln, wie gesetzliche Vorgaben und Hygieneempfehlungen vor Ort umzusetzen sind. Seit 2001
sind sie für alle Einrichtungen im Gesundheitswesen verbindlich.
Mit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes (IfSG, am 01.01.2001) sind Gemein-
schaftseinrichtungen wie Krankenhäuser, Pflegeheime, aber auch Kindergärten,
Schulen, ambulante Pflegedienste und Dialyseeinrichtungen verpflichtet, einen Hygieneplan zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren (§ 36 lfSG). Die Inhalte sind
vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben, jedoch können Hygienepläne durch Kontrollorgane wie etwa den öffentlichen Gesundheitsdienst überprüft werden. Für die Akzeptanz ist es wichtig, dass der Hygieneplan klar und einheitlich strukturiert ist, prägnante und deutliche Anweisungen gibt und jederzeit zum Nachschlagen verfügbar
ist (Intranet Qualitätshandbuch der Ilmtalklinik MU-3.5.4-01.
Der Hygieneplan der Ilmtalklinik Pfaffenhofen und des Mainburger Krankenhauses
basiert auf der Richtlinie des Robert Koch-Instituts, dem IfSG, Unfallverhütungs-
vorschriften und sonstigen, die Hygiene beeinflussenden gesetzlichen (MPG, LMBG, TrinkwV u.v.m.) Bestimmungen.
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